Allgemeine Infos
| Beschreibung: | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder). Leichtkrafträder die eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von mehr als 80 km/h aufweisen dürfen nur geführt werden, wenn der Fahrzeugführer das 18. Lebensjahr vollendet hat. |
| Mindestalter: | 16 Jahre |
| Vorbesitz erforderlich: | nein |
| Einschluss: | Mit Erwerb dieser Klasse erhälst Du auch die Klasse M |
| Theorie: | 12 mal 90 Minuten Grundwissen, 4 mal 90 Minuten Zusatzwissen |
| Vereinfachung: | Bei Erweiterung von einer anderen Klasse kann der Unterricht zum Grundwissen nur 6 mal 90 Minuten betragen. |
| Praxis: | Gesetzlich vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten): Auf Bundes und Landstraßen: 5, Auf Autobahnen: 4, Bei Dämmerung & Dunkelheit: 3 |
| Vereinfachung: | keine |
Die Fahrlehrer





