Allgemeine Infos
| Beschreibung: | Kraftfahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zul. Gesamtmasse, wenn diese die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt oder die beiden zul. Gesamtmassen zusammen mehr als 3,5 t ergeben. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen. |
| Mindestalter: | 18 Jahre |
| Vorbesitz erforderlich: | Klasse B |
| Einschluss: | nein |
| Theorie: | nicht erforderlich |
| Vereinfachung: | nein |
| Praxis: | Gesetzlich vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten): Auf Bundes und Landstraßen: 3, Auf Autobahnen: 1, Bei Dämmerung & Dunkelheit: 1 In gleichem Ausbildungsgang der Klassen B & BE: 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen, 4 Fahrstunden auf Autobahnen, 3 Fahrstunden bei Dämmerung & Dunkelheit. |
| Vereinfachung: | keine |
Die Fahrlehrer




