Allgemeine Infos
| Beschreibung: | Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger von mehr als 750 kg zul. Gesamtmasse (zGM). Die zGM der Kombination darf 12 t nicht übersteigen. Die zGM des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. |
| Mindestalter: | 18 Jahre |
| Vorbesitz erforderlich: | Die Fahrerlaubnisklasse C1, bzw. B im gemeinsamen Ausbildungsgang von C1 und C1E, als Vorbesitz ist erforderlich. |
| Einschluss: | Die Klasse C1E berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen BE und D1E, sofern eine Fahrerlaubnis der Klasse D1 vorhanden ist. |
| Theorie: | 6 mal 90 Minuten Grundwissen, 4 mal 90 Minuten Zusatzwissen. |
| Vereinfachung: | keine |
| Praxis: | Gesetzlich vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten): Auf Bundes und Landstraßen: 5, Auf Autobahnen: 2, Bei Dämmerung & Dunkelheit: 3 |
| Vereinfachung: | 2 Fahrstunden bei Dämmerung & Dunkelheit wenn Klasse C1 und C1E im gemeinsamen Ausbildungsgang. |
Die Fahrlehrer



