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C1E (C1 & Anhänger)

Allgemeine Infos

Beschreibung:Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger von mehr als 750 kg zul. Gesamtmasse (zGM). Die zGM der Kombination darf 12 t nicht übersteigen. Die zGM des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Mindestalter:18 Jahre
Vorbesitz erforderlich:Die Fahrerlaubnisklasse C1, bzw. B im gemeinsamen Ausbildungsgang von C1 und C1E, als Vorbesitz ist erforderlich.
Einschluss:Die Klasse C1E berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen BE und D1E, sofern eine Fahrerlaubnis der Klasse D1 vorhanden ist.
Theorie:6 mal 90 Minuten Grundwissen, 4 mal 90 Minuten Zusatzwissen.
Vereinfachung:keine
Praxis:Gesetzlich vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten):
Auf Bundes und Landstraßen: 5, Auf Autobahnen: 2, Bei Dämmerung & Dunkelheit: 3
Vereinfachung:2 Fahrstunden bei Dämmerung & Dunkelheit wenn Klasse C1 und C1E im gemeinsamen Ausbildungsgang.

 

Die Fahrlehrer

Ralph-Michael Kaltschmidt

Ralph-Michael
Kaltschmidt

Fahrlehrer / Inhaber (Spremberg)
(A, Ad, A1, B, BE, C, C1, C1E, CE, M)
Uwe Neumann

Uwe
Neumann

Fahrlehrer / Inhaber (Weißwasser)
(A, Ad, A1, B, BE, C, C1, C1E, CE, M)
Ulf Riebling

Ulf
Riebling

Fahrlehrer
(A, Ad, A1, B, BE, C, C1, C1E, CE, M)
 

 

Die Ausbildungsfahrzeuge