Allgemeine Infos
| Beschreibung: | Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. |
| Mindestalter: | 25 Jahre. Man erhält diese Klasse jedoch automatisch (ohne Antrag, Ausbildung & Prüfung) zwei Jahre nach Erteilung der KLasse A beschränkt. |
| Vorbesitz erforderlich: | nein |
| Einschluss: | Mit Erwerb dieser Klasse erhälst Du auch die Klassen A1 & M |
| Theorie: | 12 mal 90 Minuten Grundwissen, 4 mal 90 Minuten Zusatzwissen |
| Vereinfachung: | Bei Vorbesitz einer anderen Klasse kann der Unterricht zum Grundwissen nur 6 mal 90 Minuten betragen. |
| Praxis: | Gesetzlich vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten): Auf Bundes und Landstraßen: 5, Auf Autobahnen: 4, Bei Dämmerung & Dunkelheit: 3 |
| Vereinfachung: | Bei Erweiterung von der Klasse A1: Bundes- und Landstraßen: 3, Autobahnen: 2, Dämmerung & Dunkelheit: 1 |
Die Fahrlehrer





