Allgemeine Infos
| Beschreibung: | Kraftfahrzeuge (nicht Krafträder) von mehr als 3,5 t zul. Gesamtmasse (zGM) mit bis zu acht Fahrgastsitzplätzen. Auch mit Anhänger bis 750 kg zGM. Im Inland: Kraftomnibusse ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen. Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. |
| Mindestalter: | 18 Jahre |
| Vorbesitz erforderlich: | Klasse B |
| Einschluss: | Mit Erwerb dieser Klasse erhalten Sie auch die Klasse C1 |
| Theorie: | 12 mal 90 Minuten Grundwissen, 10 mal 90 Minuten Zusatzwissen |
| Vereinfachung: | Bei Erweiterung von einer anderen Klasse kann der Unterricht zum Grundwissen nur 6 mal 90 Minuten betragen. Bei Vorbesitz C1 oder D1 kann der klassenspezifische Stoff auf 4 mal 90 Minuten und bei Vorbesitz D auf 2 mal 90 Minuten reduziert werden. |
| Praxis: | Gesetzlich vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten): Auf Bundes und Landstraßen: 5, Auf Autobahnen: 2, Bei Dämmerung & Dunkelheit: 3 |
| Vereinfachung: | Bei Erweiterung von der Klasse C1: Bundes- und Landstraßen: 3, Autobahnen: 1, Dämmerung & Dunkelheit: 1 Im gemeinsamen Ausbildungsgang mit der Klasse CE: Bundes- und Landstraßen: 3, Autobahnen: 1, Dämmerung & Dunkelheit: keine |
Die Fahrlehrer



