Allgemeine Infos
| Beschreibung: | Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Gleichzeitig Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse BE, C1E, T und D1E, DE, sofern die Ausgangsklassen D1 bzw. D vorhanden sind. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zul Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5). Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. |
| Mindestalter: | 18 Jahre |
| Vorbesitz erforderlich: | Die Fahrerlaubnisklasse C als Vorbesitz, oder zumindest die Voraussetzungen für deren Erteilung ist erforderlich. |
| Einschluss: | BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz von D1 und DE - bei Vorbesitz von D |
| Theorie: | 6 mal 90 Minuten Grundwissen, 4 mal 90 Minuten Zusatzwissen |
| Vereinfachung: | keine |
| Praxis: | Gesetzlich vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten): Auf Bundes und Landstraßen: 5, Auf Autobahnen: 2, Bei Dämmerung & Dunkelheit: 3 |
| Vereinfachung: | keine |
Die Fahrlehrer



