Allgemeine Infos
| Beschreibung: | Kraftfahrzeuge (nicht Krafträder) von mehr als 3,5 t jedoch nicht mehr als 7,5 t zul. Gesamtmasse mit bis zu acht Fahrgastsitzplätzen. Auch mit Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse. Im Inland: Kraftomnibusse ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen. Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. |
| Mindestalter: | 18 Jahre |
| Vorbesitz erforderlich: | Klasse B |
| Einschluss: | keine |
| Theorie: | 12 mal 90 Minuten Grundwissen, 6 mal 90 Minuten Zusatzwissen |
| Vereinfachung: | Bei Erweiterung von einer anderen Klasse kann der Unterricht zum Grundwissen nur 6 mal 90 Minuten betragen. Bei Vorbesitz D1 oder D kann der klassenspezifische Stoff auf 2 mal 90 Minuten reduziert werden. |
| Praxis: | Gesetzlich vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten): Auf Bundes und Landstraßen: 3, Auf Autobahnen: 1, Bei Dämmerung & Dunkelheit: 1 |
| Vereinfachung: | Im gemeinsamen Ausbildungsgang mit der Klasse C1E: Bundes- und Landstraßen: 1, Autobahnen: 1, Dämmerung & Dunkelheit: keine |
Die Fahrlehrer



