Allgemeine Infos
| Beschreibung: | Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max. 45 km/h und Elektromotor bzw. Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum. Bei bis 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommenen Krafträdern darf die bbH max. 50 km/h betragen (Kleinkrafträder). Diese können zusätzlich die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrrad mit Hilfsmotor).Weiterhin dreirädrige, einsitzige zur Beförderung von Gütern geeignete & bestimmte Lastendreiräder mit max. 45 km/h bbH mit Elektromotor oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum, deren Leergewicht max. 150kg beträgt und die bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind. |
| Mindestalter: | 16 Jahre |
| Vorbesitz erforderlich: | nein |
| Einschluss: | keine |
| Theorie: | 12 mal 90 Minuten Grundwissen, 2 mal 90 Minuten Zusatzwissen |
| Vereinfachung: | Bei Vorbesitz einer anderen Klasse kann der Unterricht zum Grundwissen nur 6 mal 90 Minuten betragen. |
| Praxis: | In der praktischen Ausbildung sind besondere Ausbildungsfahrten nicht gesetzlich vorgeschrieben. |
| Vereinfachung: | keine |
Die Fahrlehrer





